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   Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-168/05   

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https://dejure.org/2006,25473
Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-168/05 (https://dejure.org/2006,25473)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.04.2006 - C-168/05 (https://dejure.org/2006,25473)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. April 2006 - C-168/05 (https://dejure.org/2006,25473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mostaza Claro

    Richtlinie 93/13 - Verbraucherverträge - Schiedsklausel - Missbräuchlichkeit - Rechtswidrigkeit - Keine Beanstandung im Schiedsverfahren - Beachtung im Verfahren wegen Aufhebung des Schiedsspruchs

  • EU-Kommission PDF

    Mostaza Claro

    Richtlinie 93/13 - Verbraucherverträge - Schiedsklausel - Missbräuchlichkeit - Rechtswidrigkeit - Keine Beanstandung im Schiedsverfahren - Beachtung im Verfahren wegen Aufhebung des Schiedsspruchs

  • EU-Kommission

    Mostaza Claro

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-168/05
    Der Gerichtshof selbst hat zudem im bekannten Urteil Eco Swiss entschieden, "dass ein staatliches Gericht, soweit es nach seinen nationalen Verfahrensregeln einem Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verletzung nationaler Bestimmungen, die zur öffentlichen Ordnung gehören, stattgeben muss, verpflichtet ist, einem solchen Antrag auch dann stattzugeben, wenn er auf die Verletzung [von Gemeinschaftsvorschriften dieser Art] gestützt ist"(23).

    19 - Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-126/97 (Eco Swiss, Slg. 1999, I-3055, Randnr. 35).

    21 - Urteil Eco Swiss, Randnr. 35.

    23 - Urteil Eco Swiss, Randnr. 37.

    24 - Urteil Eco Swiss, Randnr. 36.

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-168/05
    In dem schon genannten Urteil Océano Grupo Editorial(13) wies der Gerichtshof nämlich darauf hin, dass Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie für anerkannte Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit einführe, die Gerichte anzurufen, um klären zu lassen, ob die Vertragsklauseln, die im Hinblick auf eine allgemeine Verwendung abgefasst worden seien, missbräuchlich seien, und gegebenenfalls deren Verbot zu erreichen, auch wenn diese Klauseln nicht konkret in einem Vertrag verwendet worden seien.

    8 - Urteil vom 27. Juni 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-240/98 bis C-244/98 (Océano Grupo Editorial, Slg. 2000, I-4941).

    13 - Urteil Océano Grupo Editorial, genannt in Fußnote 8.

    14 - Urteil Océano Grupo Editorial, Randnrn.

    15 - Urteil Océano Grupo Editorial, Randnr. 28.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-237/02

    Freiburger Kommunalbauten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-168/05
    Denn in dem späteren Urteil Freiburger Kommunalbauten(9) stellte der Gerichtshof klar, dass es sich bei der soeben genannten Rechtssache um einen ganz außergewöhnlichen Präzedenzfall handelt, der als solcher nicht verallgemeinert werden kann.

    6 - Urteil vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-237/02 (Freiburger Kommunalbauten, Slg. 2004, I-3403, Randnr. 22).

    7 - Urteil Freiburger Kommunalbauten, genannt in Fußnote 6, Randnr. 25.

    9 - Urteil Freiburger Kommunalbauten, genannt in Fußnote 6.

    10 - Urteil Freiburger Kommunalbauten, Randnr. 23.

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